Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
1. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die hier vorgeschriebenen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, nachfolgend Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) genannt, gelten nur Angebot, Aufträge, Rechnungen und Lieferungen, die von den folgenden Fabriken erfolgt sind; NowoCoat Industrial A/S, MwSt.-Nummer 25067282, nachfolgend Lieferant genannt, für jeden Kunden, nachfolgend Käufer genannt, zusammen nachfolgend gemeinsam Parteien genannt, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich vorliegt. Etwaige anders lautende Bedingungen des Käufers, einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch wenn der Lieferant dagegen keinen Einspruch erhebt hat.
2. Angebot und Auftragsaufnahme
Alle Angebote und Angebotsunterlagen sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Gibt das von dem Lieferanten abgegebene Angebot keine spezifische Annahmefrist an, erlischt das Angebot automatisch, soweit die Auftragserteilung des Käufers nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Angebotsdatum erfolgt hat. Nach der Auftragsbestätigung des Lieferanten ist das Angebot bindend. Das Angebot gilt nur als verbindlich nach Abgabe des Auftrages an den Lieferanten, sofern der Lieferant nicht unverzüglich nach Erhalt des Auftrages mitteilt, dass der jeweilige Auftrag abgelehnt ist.
3. Preise
Die auf dem jeweiligen Datum der Auftragsbestätigung verbindliche Preisangabe ist zuzüglich Mehrwertsteuer, Zölle, Abgaben, Transportkosten und übriger Nebenkosten, die dem Käufer obliegt, da sich die Preise ab Werk verstehen wie unten in § 4 AGB ausdrücklich angegeben. Alle Preisangaben verstehen sich in EUR, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung hervorgeht. Der Lieferant behaltet sich das Recht vor, seine Preise entsprechend zu ändern, wenn im Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung und Lieferung Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere bei außerhalb der Lieferantenkontrolle stehender Preisentwicklungen, wie Rohstoffpreissteigerungen, bei Änderungen von Lohn- und Tarifverträgen, Arbeitgeberabgaben jeder Art, Zolländerungen, Steueränderungen, Einfuhr-bzw. Abfuhrabgaben oder Wechselkursschwankungen der dänischen Krone.
Beim Entschluss des Lieferanten die Preise zu erhöhen gemäß § 3 AGB, ist der Lieferant dazu verpflichtet den Käufer vor dem Versand dies zu unterrichten, wonach der Käufer innerhalb von 8 Tagen die Lieferung zu stornieren.
4. Lieferung
Jede Lieferung erfolgt ab Werk (INCOTERMS 2010) Kolding in Dänemark (Stålvej 3, DK-6000 Kolding, Dänemark), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gemäß den in der Auftragsbestätigung angeführten Lieferzeiten. Nach Wahl des Lieferanten, kann der Lieferant für den Versand und die Wahl der Versandart sorgen, wogegen das Risiko an der Ware und deren Transportmöglichkeit dem Käufer obliegt. Der Käufer kann auf eigene Kosten nehmen eine eventuelle Transport- und/oder Frachtversicherung Der Versand erfolgt immer auf Kosten und Risiko des Käufers, und die Lieferung gilt in allen Fällen als erfolgt nach Abgabe der Waren für jeweilige Abholung des Käufers auf der Adresse des Lieferanten. Im übrigen gelten die bei der Abgabe des Angebots verbindlichen INCOTERMS (z.Z. INCOTERMS 2010).
5. Verpackung
Der Versand der Ware erfolgt in einer Standardverpackung des Lieferanten, und wird zusätzlich von dem Lieferanten mit einer notwendigen und genügenden Transportverpackung versehen. Die Verpackung ist in dem Preis des Lieferanten einbegriffen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Verpackung mit dem Vermerk „Rückverpackung“ wird nur nach Rücksendung an die Adresse des Lieferanten gemäß DDP INCOTERMS 2010 in entleertem und unbeschädigtem Zustand zurückgenommen. Jede Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.
6. Lieferverzug
Der Käufer kann nur auf Grund einer verspäteten Lieferung von mehr als 30 Tagen den Auftrag widerrufen. Der Käufer hat nur Schadensersatzanspruch bei Lieferverzug, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Lieferant bei Lieferverzug grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Lieferant haftet aber auf keinem Fall für Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn, Folgenschaden oder ähnliche indirekte Verluste, darunter dem Käufer verurteilte Tagessätze.
7. Zahlung
Der Käufer verpflichtet sich ohne weitere Zahlungsaufforderung den gesamten Rechnungsbetrag zu zahlen gemäß den in dem Auftrag oder anderweitig vereinbarten, vorgeschriebenen und verpflichtenden Zahlungsbedingungen. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Lieferant für die Zeit nach dieser bis zum Zahlungseingang 2% Verzugszinsen pro angefangenen Monat zu entrichten. Wechsel oder Schecks gelten nicht als vertragsgemäßes Zahlungsmittel. Aufrechnungsrechte bezüglich Gegenforderungen stehen dem Käufer nicht zu ohne vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Lieferanten, sowie eine Einbehaltung eines Teils des Rechnungsbetrages ausgeschlossen ist für Gegenforderungen jeder Art, einschließlich angeblicher Mängel.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, Kosten u.s.w.
9. Mängelansprüche und Mängelrüge
Falls die gelieferte Ware nicht mit den vom Lieferanten mitteilten Spezifikationen oder den vom Käufer schriftlich erfassten Ansprüchen übereinstimmt, darunter nicht dieselbe Qualität aufweist, ist der Lieferant dazu verpflichtet (vorausgesetzt die Mängelrüge ist rechtzeitig erhoben wie unten erwähnt) eine neue fehlerfreie Ware zu liefern gemäß § 11 AGB ungeachtet, dass nachweisbarer Schaden seitens des Lieferanten vorliegt bzw. kein nachweisbarer Schaden. Die Ersatzlieferung erfolgt kostenlos für den Käufer vorausgesetzt einer Rücksendung der fehlerhaften Ware ist vorausgegangen, weil die Rücksendung auf Kosten und Risiko des Käufers erfolgt. Die Rücksendung der fehlerhaften Waren erfolgt nur nach Absprache mit dem Lieferanten. Eine Ersatzlieferung des Lieferanten unterliegt denselben Geschäftsbedingungen und Voraussetzungen der ursprünglichen Lieferung gemäß § 4 AGB. Erfolgt die Mängelrüge nicht innerhalb von 6 Monaten beginnend mit der ursprünglichen Ablieferung, dann erlischt jeder Anspruch des Käufers gegen den Lieferanten. Anstatt einer Ersatzlieferung kann der Lieferant nach seiner Wahl eine Rückzahlung des Rechnungsbetrages für die fehlerhaften Waren veranlassen.
Der Lieferant ist dazu berechtigt biz zu 10% weniger und bis zu 10% mehr als die vereinbarte Menge zu liefern, ohne the Lieferung als unzureichend angesehen werden.
Bei Mängelansprüchen des Käufers hat der Käufer nie Recht auf Schadensersatz oder Ersatz für direkte oder indirekte Verluste, darunter Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn, Folgenschaden oder ähnliche Verluste, außer bei der obenerwähnten Ersatzlieferung oder Rückzahlung.
Der Käufer hat die empfangene Lieferung unverzüglich nach Eintreffen sorgfältig auf Mängel, Menge und Spezifikationen zu untersuchen. Falls der Käufer beabsichtigt Ansprüche wegen eventueller Mängel etwaiger Mengen- oder Spezifikationsdifferenzen durchzusetzen, die der Käufer eigentlich bei der sorgfältigen Untersuchung hätte feststellen müssen, so hat der Käufer schriftlich eine detaillierte Mängelrüge gegenüber den Lieferanten unverzüglich anzuzeigen und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen der Lieferung bei dem Käufer. In allen Fällen ist der Käufer dazu verpflichtet unverzüglich Ansprüche wegen etwaiger Mängel gegenüber den Lieferanten durchzusetzen. Die Mängelrüge ist innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten beginnend mit der Ablieferung zu erfolgen gemäß § 4 AGB. Erfolgt die Mängelrüge nicht innerhalb von dem angegebenen Zeitraum, dann erlischt jeder Anspruch des Käufers gegen den Lieferanten.
10. Haftung für Schadensverursachung der Lieferung (Produktenhaftung)
Der Lieferant haftet nur für den durch eine verkaufte defekte Ware verursachten Personen- oder Sachschaden. Der Lieferant haftet nicht für etwaige Schäden, die wegen ungerechter oder ungewöhnlicher Verbrauchs- oder Anwendungsmethoden entstanden sind, hierunter wenn die Ware auf einer Unterlage verwendet wird oder unter dem Einfluss von Feuchtigkeit, Wetter und Witterung ist, wofür die Ware nicht bestimmt ist. Weiterhin haftet der Lieferant nicht für Schäden, die auf Grund einer ungenügenden und unsachgemäßen Aufbewahrung erfolgt sind.
Nach Abgabe der Lieferung haftet der Lieferant nicht für den durch die Ware verursachten Schaden an Sachen und/oder Immobilien, oder für Schaden auf Waren, die vom Käufer hergestellt sind.
Tritt eine Haftung gleich aus welchem der obigen Rechtsgründe ein, so haftet der Lieferant aber auf keinem Fall für Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangenen Gewinn, Folgenschaden oder ähnliche indirekte Verluste. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Sachmängelhaftung in Höhe von bis zu DKK 1 Mio.
In dem der Lieferant etwa zur Produktenhaftung gegenüber Dritten herangezogen wird, ist der Käufer dazu verpflichtet, den Lieferanten in demselben Umfang schadlos zu halten, wie die Haftung des Lieferanten gemäß § 10 AGB eingeschränkt ist. Erhebt ein Dritter Ansprüche gegen eine der Parteien gemäß § 10 AGB, hat die jeweilige Partei unverzüglich die andere Partei zu benachrichtigen. Der Lieferant und Käufer sind bei dem Gericht/der Instanz zu verklagen, das/die die vom Dritten erhobenen Schadensersatzansprüche behandelt.
11. Umfang der Haftungsbeschränkung
Im Anschluss zu den obenerwähnten Fällen von Haftungsbeschränkung gilt, dass Schadensersatzansprüche gegenüber den Lieferanten nicht den Rechnungsbetrag der verkauften Ware übersteigen kann. Die dem Käufer vermittelten Informationen des Lieferanten beruhen sich auf Laborversuche auch/oder technische Versuche und dienen als Anweisungen des Warenverkaufs und der Arbeitsmethode. Lieferant Informationen an den Käufer stellt in keiner Weise eine Garantie oder Gewehrleistung für die Eigenschaften des Produkts. Der Käufer/Benutzer ist dazu verpflichtet die Gebrauchsanweisungen des Lieferanten bezüglich der Anwendung und Aufbewahrung der Ware zu folgen. Falls diese Anweisungen nicht berücksichtigt werden, kann der Käufer (auch/oder Benutzer) gegenüber den Lieferanten keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Insbesondere haftet der Lieferant nicht für erreichte Ergebnisse, weil die Arbeitsverhältnisse des Benutzers außerhalb der Kontrolle des Lieferanten sind.
12. Höhere Gewalt
Die untenstehenden Umstände dienen als Beispiele der höheren Gewalt, die dem Lieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Auftragsgegenstand rechtzeitig zu liefern;
Arbeitskonflikten, Streiks, Aussperrung oder andere von außen kommende Verhältnisse, worauf die Parteien keinen Einfluss haben, wie Brand, Krieg, Mobilisierung, unvorhersehbare kriegsähnliche Handlungen, Sabotage, Requirierung, Beschlagnahme, Beschränkung des Devisentransfers, Import- bzw. Exportbeschränkungen, Aufstände, Meuterei, Mangel an Betriebsmitteln, Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, fehlende Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Mangel an Transportmitteln, Mangel an Antriebskraft, und vom Unterlieferanten fehlende oder verspätete Anlieferung, die auf ein oder mehrere der erwähnten Verhältnisse zurückgewiesen werden kann.
Die oben angeführte Liste über Umstände höherer Gewalt ist nicht komplett, da andere ähnliche Umstände unter die Haftungsbeschränkung fallenden Schäden eintreten können. Sofern die Lieferung mittlerweile nicht erfolgen kann beim Eintreffen eines der obenerwähnten Umstände, wird die Lieferzeit entsprechend verschoben. Falls die Verhinderung der Lieferung mehr als 12 aufeinanderfolgenden Wochen beträgt, so hat der Lieferant ohne Haftpflicht jeder Art die Berechtigung den jeweiligen Lieferung zu stornieren.
Die oben sollte nie den Käufer befreien aus oder die Aussetzung der Verpflichtung des Käufers, den Kaufpreis oder sonstigen Beträge der Käufer der Lieferant schuldet, rechtzeitig zu zahlen.
13. Ungültigkeit
Sollten eine oder mehrere der Bedingungen in diesen Geschäftsbedingungen für ungültig, ungesetzlich oder undurchführbar erklärt werden, bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt und gelten weiterhin als gültig, einklagbar und durchführbar.
14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien unterstehen dem dänischen Recht, einschließlich des dänischen Kaufrechts, mit Ausnahme der dänischen Kollisionsnormen. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung auf den vorliegenden Fall. Etwaige Streitfällen zwischen den Parteien ist vom dänischen Gericht in Kolding als Austragungsort für die erste geregelte Instanz.
[15.02.2023]